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Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Unique Outings arbeitet gemäß den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die bei der Handelskammer Apeldoorn unter der Nummer 84761571 hinterlegt sind. Aus einem Angebot können keine Rechte abgeleitet werden. Ein Angebot ist 7 Tage lang gültig.

 

  • – Vermieter ist die Organisation „Unique Uitjes.nl und „Kanoverhuur Oost“.
  • – Mieter: die Person, die in ihrer Eigenschaft als Verbraucher oder als Unternehmer für sich selbst oder (auch) zugunsten (eines) Dritter(s) einen Vertrag mit dem Vermieter über die entgeltliche Nutzung eines Fahrzeugs, einer Dienstleistung oder von Material abschließt oder der der Vermieter ein entsprechendes Angebot unterbreitet hat;
  • – Verbraucher: eine natürliche Person, die nicht im Rahmen der Ausübung eines Berufs oder Unternehmens handelt;
  • – Unternehmer: ein Nicht-Verbraucher;

 

Die Verpflichtungen des Mieters

 

Der Mieter erklärt hiermit, im Namen der gesamten von ihm gebuchten Gruppe zu handeln, die nachstehenden Bedingungen gelesen zu haben und ihnen zuzustimmen.

 

Im Falle der Vermietung einer Gruppenunterkunft oder eines ehemaligen Hotelzimmers:

  • – Der Mieter muss mindestens 18 Jahre alt sein und kann aufgefordert werden, sich auszuweisen.
  • – Der Mieter darf die Mietrechte nicht an Dritte übertragen.
  • – Der Mieter ist für den Zustand des Mietobjekts verantwortlich, das in seinem ursprünglichen Zustand belassen werden muss, mit Ausnahme von Gebrauchsspuren.

 

Im Falle der Anmietung eines Transportmittels:

 

  • – Der Mieter erklärt, dass alle relevanten Personen in der von ihm gebuchten Gruppe im Besitz eines gültigen Führerscheins sind und dass sie berechtigt sind, das betreffende Fahrzeug zu führen (im Falle der Anmietung eines Tuktuks ein Führerschein B, der vor 2014 erworben wurde, oder ein Führerschein A1. Bei Anmietung von Solex, E-Chopper, E-Scooter oder Trigger, ein AM-Führerschein).
  • – Das zulässige Höchstgewicht für die E-Chopper, Solexe und Tandems beträgt 110 kg (p.P.). Für den E-Scooter beträgt das maximale Gesamtgewicht 150 kg. Behalten Sie dies im Hinterkopf, um Schäden zu vermeiden.
  • – Der Mieter ist verpflichtet, den Anweisungen des Begleiters jederzeit Folge zu leisten und nicht von der angegebenen Route abzuweichen.
  • – Vor und während der TukTuk-, Solex-, E-Scooter-, E-Chopper-, FatBike-, Trigger- oder Tandem-Tour dürfen keine alkoholischen Getränke konsumiert werden. Für alle Schäden, die durch den Konsum von Alkohol verursacht werden, ist der Mieter verantwortlich.
  • – Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch Diebstahl entstehen, sowie für alle anderen Schäden (soweit sie nicht durch die Versicherung gedeckt sind), wie auch immer sie genannt werden und wie auch immer sie an dem gemieteten TukTuk, Solex, Trigger, E-Chopper, E-Scooter, FatBike, Tandem, Fahrradzug oder sonstiger Ausrüstung verursacht werden, unabhängig davon, ob sie auf ein Verschulden des Mieters oder Dritter zurückzuführen sind.

Gegenseitige Schäden, die von den Fahrern der gemieteten Solexes, TukTuk’s, E-Scooters und E-Choppers verursacht werden, sind ausdrücklich von der Versicherung ausgeschlossen. Der Mieter erstattet dem Vermieter die anfallenden Reparaturkosten sowie die Kosten für den Ersatz, einschließlich der Kosten für beschädigte Teile.

  • – Wenn Sie ein TukTuk mieten, muss der Fahrer mindestens 23 Jahre alt sein und einen gültigen B-Führerschein besitzen. Der Fahrer muss auch dem Einweisungsvideo folgen und erklären, dass er die Anweisungen verstanden hat und sich entsprechend verhält. Der Fahrer sollte auch eine Probefahrt auf dem Feld machen.
    TukTuks dürfen nur auf der von Unique Outings festgelegten Route benutzt werden.

 

 

Rechte des Vermieters

 

  • – Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution zu verlangen.
  • – Schäden am Motor und/oder an Teilen, die auf eine überfällige Wartung zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Vermieters.
  • – Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, die gemieteten TukTuk’s, Solexes, Tandems, Bicycle Train, Trigger, E-Chopper, E-Scooter, FatBikes oder andere Ausrüstungsgegenstände wegen angeblichen Missbrauchs ohne Rückerstattung der Mietgebühren zu beschlagnahmen.
  • – Im Falle eines Diebstahls während der Mietzeit haftet der Mieter für den Wiederbeschaffungswert.
  • – Der Mieter trägt die volle gesetzliche Haftung für alle Schäden (soweit nicht durch die Versicherung gedeckt, gegenseitige Schäden durch die Fahrer der gemieteten Solexes sind durch die Versicherung ausdrücklich ausgeschlossen), die der Mieter mit dem gemieteten Trigger, Solex, E-Chopper, E-Scooter, Fatbike, Tandem oder sonstiger Ausrüstung bei sich oder Dritten verursacht und stellt den Vermieter hiervon frei. Dies gilt auch für Schäden an Kleidungsstücken und/oder anderen persönlichen Gegenständen (z. B. Handys, Kameras usw.).
  • – Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer werden zusätzliche Nutzungsgebühren erhoben.
  • – Bußgelder, die sich aus Verkehrsverstößen ergeben, gehen zu Lasten des Mieters.
  • – Dem Mieter ist es nicht gestattet, die gemieteten TukTuk’s, Solex, Trigger, E-Chopper, E-Scooter, FatBike, Tandem, Bicycle Train oder sonstige Geräte an Dritte weiterzuvermieten oder zu nutzen oder die Mietrechte ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Im Falle einer vorzeitigen Rückgabe wird die volle Miete weiter erhoben.
  • – Abgesehen von der Einhaltung der Verkehrsregeln und der örtlich geltenden polizeilichen Vorschriften ist dies strengstens untersagt:
  • – Die Bordsteinkanten hoch und runter fahren.
  • – Mit den TukTuk’s, Triggern, Solexes, E-Choppern, E-Scootern, Tandems oder anderen Geräten während der Tour aneinander zu stoßen.
  • – Mehr zu befördernde Personen als 1 pro Solex, 1 pro E-Chopper, 2 pro E-Scooter (mit einem maximalen Gesamtgewicht von 150 kg), 2 pro Tandem, 2 pro Trigger und 7 pro TukTuk.
  • – Ungepflasterte Straßen zum Befahren.

 

 

Allgemeine Bedingungen und Konditionen

  • – Die Teilnahme an allen unseren (Outdoor-)Aktivitäten wie z.B. Grabenschießtouren, Schießaktivitäten, Spielshows, Drei- und Sechser-Camps, Kanu- und Tandem-Solex-TukTuk-Trigger-Touren, Aktivitäten auf z.B. fremden Plätzen wie z.B. Bauerngolf, Schießaktivitäten, Jeu de Boules, Laser-Tontaubenschießen, etc. etc. erfolgt immer auf eigene Gefahr. Unique Uitjes.nl kann nicht für Schäden an Personen und/oder Sachen haftbar gemacht werden, die durch die Teilnahme an den von ihr organisierten Aktivitäten entstehen. Dies gilt für alle Aktivitäten, sowohl für solche, die von Unique Uitjes.nl selbst an/von ihrem eigenen Standort aus organisiert werden, als auch für solche, die sie vermittelt hat, oder für Aktivitäten, für die Unieke Uitjes von Dritten angeheuert wurde und die an Standorten Dritter stattfinden.
  • – Im Falle höherer Gewalt (z. B. Personalmangel, Krankheit und/oder übermäßige Abwesenheit, Streiks im Unternehmen des Vermieters oder in anderen Unternehmen, staatliche Maßnahmen, Witterungsbedingungen, Überschwemmungen, Feuer und andere schwerwiegende Störungen im Unternehmen des Vermieters oder der Partnerunternehmen) behalten wir uns das Recht vor, das Programm zu stornieren, zu ändern und/oder zu unterbrechen.

 

Wir behalten uns außerdem das Recht vor, Personen, die sich nicht an die Regeln halten, abzuweisen oder zu unterbrechen. In diesem Fall wird kein Geld zurückerstattet.

 

 

Stornierung durch den Mieter

 

Möchte der Mieter den Vertrag kündigen, sollte der Vermieter den Mieter so schnell wie möglich schriftlich oder elektronisch benachrichtigen.

In diesem Fall schuldet der Mieter dem Vermieter die folgenden Stornogebühren:

  • – Bei Stornierung bis zu 6 Wochen im Voraus: 25% der vereinbarten Miete.
  • – Bei Stornierung bis zu 4 Wochen im Voraus: 50% der vereinbarten Miete.
  • – Bei Stornierung bis zu 2 Wochen im Voraus: 75% der vereinbarten Miete.
  • – Bei Stornierung bis zu 1 Woche im Voraus: Keine Erstattung.

 

 

Der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen oder elektronischen Kündigungsmitteilung des Mieters beim Vermieter gilt als Kündigungsdatum.

  • – Treten nach Abgabe des Angebots oder nach Vertragsabschluss (kosten-)preiserhöhende Umstände ein, ist der Vermieter berechtigt, diese Preiserhöhung an den Mieter weiterzugeben:
  • – Wenn die Preiserhöhung auf eine Änderung der Vereinbarung zurückzuführen ist;
  • – Wenn sich die Preiserhöhung aus einer dem Vermieter zustehenden Befugnis oder aus einer ihm gesetzlich obliegenden Verpflichtung ergibt;

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für einmalige Reisen (PDF)